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Waldgesetz

Das Waldgesetz ist vor geraumer Zeit erneuert worden. Hier sind zur allgemeinen Information noch ein paar Ausschnitte aus der Kantonalen Waldverordnung, die von Wichtigkeit sein könnten beim Durchführen eines Anlasses!

pdf Eidgenössisches Waldgesetz

Kantonales Waldgesetz (Nummer 921)
Kantonale Waldverordnung

Waldgesetz
(Zugänglichkeit)

Art. 14

Kantone sorgen dafür, dass der Wald der Allgemeinheit zugänglich ist. Wo es die Erhaltung des Waldes oder andere öffentliche Interessen, wie namentlich der Schutz von Pflanzen und wildlebenden Tieren erfordern, haben die Kantone
a) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken
b) die Durchführung von grossen Veranstaltungen im Wald einer Bewilligung zu unterstellen

Kantonale Waldverordnung
(1. Schutz ... vor Eingriffen)

Art 1

Bewilligungspflichtig sind Veranstaltungen, bei denen
a) in erheblichem Masse technische Hilfsmittel wie Licht- oder Verstärkeranlagen verwendet werden oder
b) voraussichtlich mehr als 500 Personen teilnehmen.

Die Bewilligung kann verweigert oder mit Bedingungen und Auflagen versehen werden, wenn die Walderhaltung oder andere öffentliche Interessen wie der Schutz des Wildes, insbesondere in der Zeit zwischen 15.4. bis 15.6., oder der Naturschutz dies verlangt.

Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 100 teilnehmenden Personen sind meldepflichtig. Die Gemeinde sorgt dafür, dass die Veranstalter die Interessen im Sinne von Abs. 2 berücksichtigen.

Kantonale Waldverordnung
(2. Pflege und Schutz)

Art 4

Der Waldentwickungsplan
a) erfasst und gewichtet die an den Wald gestellten Ansprüche
b) setzt die langfristigen Ziele der Waldentwicklung fest
c) bezeichnet Flächen, für welche besondere ziele festgesetzt werden und wo Interessenskonflikte bestehen.

 

Art 5

Der Kantonale Forstdienst legt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden fest...

Die regionalen Planungsverbände und die interessierten kantonalen Amtsstellen werden ... einbezogen.

 

Art 6

... alle 15 Jahre überprüft und nötigenfalls angepasst.

 

 

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Übersicht

Änderungen vorbehalten.

Details siehe Agenda

 

 

 
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